Behandlungskosten
Übernimmt meine Krankenkasse die Behandlungskosten?
Zur Zeit werden die Behandlungskosten nur von den privaten Krankenkassen übernommen.
Je nach Versicherungsabschluß wird Ihnen die gesamte Behandlung oder eventuell nur ein Teil der Kosten erstattet. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung wie diese Heilpraktikerleistungen erstattet.
Für gesetzlich Versicherte gibt es Zusatzversicherungen die Heilpraktiker-Behandlungen bezahlen.
Behandlungshonorare - gültig ab 1. 6. 2011
| Homöopathische Erstkonsultation = Homöopathische Erstanamnese |
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| Preise jeweils inkl. Ausarbeitungszeit zur Bestimmung der homöopathischen Arznei. Bitte die Erstanamnese bar bezahlen. |
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| Erwachsene und Jugendliche | 150 Euro |
| Kinder und Säuglinge | 130 Euro |
Folgekonsultationen |
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| bis 30 Minuten Dauer | 40 Euro |
| bis 45 Minuten Dauer | 55 Euro |
| bis 60 Minuten Dauer | 73 Euro |
Eingehende telefonische Beratung je nach Zeitaufwand |
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| 1 - 9 Minuten | bis 15 Euro |
| 10 - 29 Minuten | bis 34 Euro |
| ab 30 Minuten | wie Folgenkonsultation |
Kurze telefonische Beratung |
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| 1 - 9 Minuten | bis 13 Euro |
Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im Interesse des Patienten |
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| 2 bis 5,00 Euro | |
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie ihn spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Nicht wahrgenommene bzw. nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden zum vollen Satz in Rechnung gestellt.
Wenn Sie uns nicht persönlich erreichen können, sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter.


