Behandlungskosten
Übernimmt meine Krankenkasse die Behandlungskosten?
Zur Zeit werden die Behandlungskosten nur von den privaten Krankenkassen übernommen.
Je nach Versicherungsabschluß wird Ihnen die gesamte Behandlung oder eventuell nur ein Teil der Kosten erstattet. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung wie diese Heilpraktikerleistungen erstattet.
Für gesetzlich Versicherte gibt es Zusatzversicherungen die Heilpraktiker-Behandlungen bezahlen.
Behandlungshonorare - gültig ab 1. 1. 2019
| Homöopathische Erstkonsultation = Homöopathische Erstanamnese |
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| Preise jeweils inkl. Ausarbeitungszeit zur Bestimmung der homöopathischen Arznei. |
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| Erwachsene | 180 Euro |
| Kinder und Jugendliche | 140 Euro |
| Erstes Geschisterkind | 125 Euro |
| Zweites Geschwisterkind | 110 Euro |
Folgekonsultationen |
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| bis 30 Minuten Dauer | 40,50 Euro |
| 31 bis 45 Minuten Dauer | 40,50 - 60,75 Euro |
| 46 bis 60 Minuten Dauer | 50,75 - 81,00 Euro |
Eingehende telefonische Beratung je nach Zeitaufwand |
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| bis 10 Minuten | bis 15 Euro |
| 10 - 29 Minuten | bis 39,15 Euro |
| ab 30 Minuten | wie Folgenkonsultation |
Kurze telefonische Beratung |
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| GebüH 3 | bis 8 Euro |
Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im Interesse des Patienten |
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| GebüH 11.1 | 4,5 bis 15,00 Euro |
E-Mail Beantwortung |
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| je nach Länge | 8,00 Euro bis siehe Folgekonsultation |
Ausarbeitung, Erstellung und Zusendung eines Orthomolekularen Medikamentenplanes |
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| 10,00 Euro | |
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie ihn spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Nicht wahrgenommene bzw. nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden zum vollen Satz in Rechnung gestellt.
Wenn Sie uns nicht persönlich erreichen können, sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter.


